Mitarbeiter (m/w/d) für Kindertageseinrichtungen

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Werde zur leuchtenden Wegbegleitung in einer Welt voller Neugier, Lachen und kleiner Wunder! Bei uns zählen Dein Wohlbefinden, Dein Können und Deine Ideen.

Bewirb Dich jetzt als Fach- oder Ergänzungskraft und werde Teil des Teams in einer von unseren 17 städtischen Kindertageseinrichtungen und Familienzentren.

 
Die Stadt Grevenbroich, Fachbereich Jugend, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
 

                                      Mitarbeitende (m/w/d) 

 
für verschiedene städtische Kindertageseinrichtungen und Familienzentren. Die Stadt Grevenbroich betreibt in eigener Trägerschaft 17 Kindertageseinrichtungen und Familienzentren, in denen bis zu 1.150 Kinder betreut und gefördert werden.
 
Bei uns arbeitest Du in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis in Voll- oder Teilzeit mit einer Vergütung nach EG S8a (Fachkraft) oder EG S4 (Ergänzungskraft).
 

Deine Aufgaben u.a.:

  • Gestaltung des Gruppenalltags unter Einbringung eigener Ideen und Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Kinder
  • Betreuung und Förderung der Dir anvertrauten Kinder entlang des Bildungsauftrages des Landes NRW
  • Sicherstellung kinderschutzrechtlicher Vorgaben und Aufgabenstellungen
  • Erstellung von Bildungs- und Entwicklungsdokumentationen
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit im Team und Mitgestaltung der konzeptionellen Ausrichtung der Einrichtung 
  • Zusammenarbeit mit den Eltern im Sinne einer Erziehungspartnerschaft sowie die Einbeziehung der Erziehungsberechtigten durch regelmäßige Entwicklungsgespräche

Dein Profil:

Checke mit einem Klick, ob Du die Voraussetzungen zur Fach- oder Ergänzungskraft
erfüllst:  https://t1p.de/wl22u
 
Qualifikation als (sozialpädagogische) Fachkraft gem. Kinderbildungsgesetz wie:
  • Staatlich anerkannte/r Erzieherin/Erzieher
  • Staatlich anerkannte/r Heilpädagogin/ Heilpädagoge
  • Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspflegerin/ Heilerziehungspfleger
  • Staatlich anerkannte/r Kindheitspädagogin/ Kindheitspädagoge
  • Staatlich anerkannte/r Sozialarbeiterin/ Sozialarbeiter
  • Staatlich anerkannte/r Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge
  • Absolventin/ Absolvent von Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengängen der

                • Erziehungswissenschaften
                • Heilpädagogik
                • Rehabilitationspädagogik
                • Sonderpädagogik
                • Sozialen Arbeit
                • Kindheitspädagogik
                • Sozialpädagogik

        unabhängig von einer etwaigen staatlichen Anerkennung
  • Nachweis über die 1. Staatsprüfung/ Masterabschluss im Bereich Lehramt an deutschen Grundschulen (zusätzliche Qualifizierungsmaßnahme von mind. 160 Zeitstunden notwendig, kann nach Aufnahme der Tätigkeit erbracht werden)
  • Pflegefachfrauen und -männer mit gesondertem Abschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Personen mit pädagogischer Ausbildung mind. Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (zusätzlich Qualifizierungsmaßnahme von mind. 160 Zeitstunden notwendig, kann nach Aufnahme der Tätigkeit erbracht werden)
  • Erzieherin/ Erzieher mit fachtheoretischer Prüfung vor mehr als vier Jahren ohne Anerkennungsjahr (zusätzlich Qualifizierungsmaßnahme von mind. 160 Zeitstunden notwendig, kann nach Aufnahme der Tätigkeit erbracht werden)
  • Personen mit abgschlossener Ausbildung bzw. abgeschlossenem Studium in den Fächern:

                • Logopädie
                • Motopädie
                • Physiotherapie
                • Ergotherapie
                • Theaterpädagogik
                • Kulturpädagogik
                • Musikpädagogik
                • Religionspädagogik
                • Sportpädagogik
                • Kunstpädagogik
                • Medienpädagogik
                • Psychologie
                • Bildungswissenschaft

       (zusätzlich Qualifizierungsmaßnahme von mind. 160 Zeitstunden notwendig, kann
        nach Aufnahme der Tätigkeit erbracht werden)

  • In Gruppenformen I und II:
                • Kinderpflegerin/ Kinderpfleger
                • Sozialassistentin/ Sozialassistent
                • Heilerziehungshelferin/ Heilerziehungshelfer
                • Krippenerzieherin/ Krippenerzieher
                • Hortnerin/ Hortner

       mit 3-jähriger Berufserfahrung in einer Kindertageseinrichtung und Fortbildungen von
       mindestens 160 Zeitstunden (kann nach Aufnahme der Tätigkeit erbracht werden)
  • Personen, denen gemäß § 13b des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes NRW ein partieller Zugang zur Berufstätigkeit als Erzieherin oder Erzieher in Kindertageseinrichtungen gewährt wurde (Voraussetzung hierfür ist, dass im Rahmen des beruflichen Anerkennungsverfahrens nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW für die Berufe staatlich anerkannte/r Erzieherin/er durch die jeweils zuständige Bezirksregierung festgestellt worden ist, dass die Qualifikation und Erfahrung der Person der Tätigkeit für den Arbeitsbereich der Kindertageseinrichtung entspricht) 
 
Qualifikation als Ergänzungskraft gem. Kinderbildungsgesetz wie:
  • Staatlich geprüfte/r Kinderpflegerin/ Kinderpfleger
  • Sozialassistentin/ Sozialassistent
  • Heilerziehungshelferin/ Heilerziehungshelfer
  • Krippenerzieherin/ Krippenerzieher
  • Hortnerin/ Hortner
  • Arbeitserzieherin/ Arbeitserzieher
  • Familienpflegerin/ Familienpfleger
  • Dorfhelferin/ Dorfhelfer
  • Gymnastiklehrerin/ Gymnastiklehrer
  • Kindertagespflegeperson mit mind. dreijähriger Berufserfahrung (nachweislich) oder mit QHB-Qualifizierung, sofern die praxisbegleitende Tätigkeit als KTP mit Erlaubnis zur Kindertagespflege absolviert wurde
  • Profilrelevante Kräfte mit abgeschlossener Qualifikation mind. Niveau 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens (zusätzlich Qualifizierungsmaßnahme von mind. 160 Zeitstunden notwendig, 80 Zeitstunden können nach Aufnahme der Tätigkeit erbracht werden)
  • Personen mit pädagogischer Ausbildung mind. Niveau 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens (zusätzlich Qualifizierungsmaßnahme von mind. 160 Zeitstunden notwendig, 80 Zeittunden müssen vor Tätigkeitsaufnahme vorliegen, weitere 80 Zeitstunden können nach Aufnahme der Tätigkeit erbracht werden)
 
Einsatzmöglichkeiten von Studierenden gem. Kinderbildungsgesetz wie:
  • Studierende der Studiengänge
                • Erziehungswissenschaften
                • Heilpädagogik
                • Rehabilitationspädagogik
                • Sonderpädagogik
                • Sozialen Arbeit
                • Kindheitspädagogik
                • Sozialpädagogik
 
          können ab 60 Creditpoints und einem Praxisanteil von 200 Stunden in einer
          Kindertageseinrichtung maximal zwei Jahre befristet als Ergänzungskraft eingestellt
          werden. Die Creditpoints müssen in mindestens drei der folgenden Studieninhalte
          nachgewiesen werden, wobei die Studieninhalte von Nummer 1 zwingend enthalten
          sein müssen:
 
          1. Grundlagenwissen soziale Arbeit/Sozialpädagogik und Erziehung/Bildung
          2. Institutionelle Kenntnisse der Kinder- und Jugendhilfe
          3. Entwicklung, Lebenslagen, Lebenssituationen von Kindern
          4. (Entwicklungs-) Psychologie, Soziologie
          5. Professionelles Handeln und pädagogische Interaktion
          6. Reflexion und (Selbst-) Evaluation
 
Einsatzmöglichkeiten mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation:
  • Zur Prüfung der Einsatzmöglichkeiten wird ein Nachweis benötigt, dass der ausländische Abschluss einem fachlich entsprechenden deutschen Abschluss gleichwertig ist. Die Gleichwertigkeit ausländischer Hochschulabschlüsse kann über eine Einstufung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz (ZAB) als entsprechend beziehungsweise gleichwertig nachgewiesen werden. 

sowie

  • Fundiertes Fachwissen sowie die Fähigkeit zur Umsetzung des Fachwissens in der pädagogischen Arbeit mit Kindern
  • Wertschätzende Kommunikationsfähigkeit im Umgang mit Eltern und Kindern
  • Initiative, Kreativität und Engagement in der pädagogischen Arbeit
  • Bereitschaft zur stetigen professionellen Weiterentwicklung
  • Deutschkenntnisse mindestens auf dem Sprachniveau B2 oder höher
 
Die Stadt Grevenbroich strebt ein ausgeglichenes Verhältnis von Männern und Frauen in den jeweils unterrepräsentierten Bereichen an. Bewerbungen von Männern werden ausdrücklich begrüßt. Entsprechendes gilt auch für schwerbehinderte Menschen. Diese werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbenden liegende Gründe überwiegen.
 

Wir bieten:

Benefits
Vergütung nach TVöD
Regenerationstage
Mobilitätszuschuss
Betriebliche Altersversorgung
Weiterbildungsmöglichkeiten
Unterstützung bei der Betreuung eigener Kinder
Flexible Arbeitszeitmodelle im Rahmen des Dienstplanes der jeweiligen Einrichtung
 
Ansprechpartnerinnen
Kerstin Fritz, 02181/ 608 698
Karina Ommerborn, 02181/ 608 671
Lea Schillings, 02181/ 608 307