51 - Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoge (m, w, d) (Diplom/FH oder Bachelor)
einen Sozialarbeiter bzw. einen Sozialpädagogen (m, w, d)
(Diplom/FH oder Bachelor)
- Gewährung von Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII
- Vorrangig Gewährung von Hilfen zur Erziehung nach § 35a SGBVIII sowie Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII und entsprechende Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII
- Mitwirkung in Verfahren vor dem Verwaltungsgericht sowie dem Familiengericht und dem OLG
- Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII einschl. Inobhutnahme gemäß § 42 SBG VII
- Zusammenarbeit mit Jugendhilfeeinrichtungen und anderen Institutionen im Bereich der Familien- und Jugendhilfe, sowie Schulen und dem Gesundheitssystem
- Krisenintervention
- Teilnahme an Arbeitskreisen auf kommunaler Ebene
- Teilnahme an Arbeitsgruppen mit Schwerpunktthemen zur konzeptionellen Gestaltung
- Teilnahme an Fortbildungen sowie Supervisionen
- abgeschlossenes Studium (Diplom/FH oder Bachelor) als Sozialpädagoge oder Sozialarbeiter (m, w, d) mit staatlicher Anerkennung
- Erfahrung in der Arbeit der Eingliederungshilfe ist wünschenswert
- Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen des SGB VIII, SGB IX und des BTHG
- Flexibilität und Bereitschaft zur Arbeit in Konfliktsituationen
- Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
- sicherer Umgang mit den Standard-Office-Produkten
- Ebenso wird zur Wahrnehmung der Hausbesuche u.ä. die uneingeschränkte Fahrerlaubnis der Klasse III bzw. EU-Norm B vorausgesetzt.
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Natascha Reimann, Telefon (02181) 608-589